Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Wichtige Information zur Änderung der Kabel-TV-Gebühren

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Dies bedeutet, dass die bisherige TV-Versorgung über das Kabelnetz nicht mehr automatisch im Rahmen des Dauernutzungsverhältnisses/Mietvertrages bereitgestellt werden kann. Um auch weiterhin Kabel-TV nutzen zu können, ist es erforderlich, dass alle Mitglieder und Mieter von Adlershorst rechtzeitig einen eigenen Vertrag abschließen.

Bisher wurden die Kabel-TV-Anschlüsse durch Sammelverträge der Adlershorst mit einem Telekommunikationsunternehmen bereitgestellt. Die Kosten für die Fernsehversorgung wurden über die Betriebskosten abgerechnet. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten abzuschaffen. Für die Mitglieder und Mieter von Adlerhorst bedeutet das konkret: Ab Juli 2024 wird die gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz automatisch beendet. Die Gebühren für den Kabel-TV-Empfang werden dann nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet. Um auch weiterhin Kabel-TV nutzen zu können, muss jedes Mitglied/jeder Mieter für seine Wohnung rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

Wir möchten daher dazu ermutigen, sich bereits jetzt um die Neuregelung der TV-Versorgung zu kümmern. Informationen dazu haben Sie bereits per Rundschreiben erhalten.

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Lutz Bollin

Unternehmenssteuerung
Mietmanagement

Ochsenzoller Straße 144
22848 Norderstedt

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